JudikaturOGH

RS0036034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 2018

Werden die Kosten der Revisionsbeantwortung nicht schon in der Rechtsmittelschrift verzeichnet, können die nicht verzeichneten Kosten - ohne dass eine Revisionsverhandlung stattfindet - nicht nachträglich geltend gemacht werden.

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