Werden die Kosten der Revisionsbeantwortung nicht schon in der Rechtsmittelschrift verzeichnet, können die nicht verzeichneten Kosten - ohne dass eine Revisionsverhandlung stattfindet - nicht nachträglich geltend gemacht werden.
…¼ auf die Zweitklägerin. Die nachträgliche Verzeichnung der Pauschalgebühr für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof mittels „korrigierten Kostenverzeichnisses" ist nicht zulässig (RIS Justiz RS0036034; 1 Ob 263/03p); der Kostenentscheidung war daher das von der Beklagten in ihre Revision aufgenommene Kostenverzeichnis zugrundezulegen.…
…dem hier ausdrücklich protokollierten Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz gelegten Kostennote gemäß § 54 Abs 1 ZPO unzulässig ist (vgl RIS Justiz RS0036034; Obermaier , Kostenhandbuch² Rz 47 mwH). Damit erweist sich der in der Berufung enthaltene Kostenrekurs der Kläger als berechtigt. Dem Antrag der Kläger, das…
…1.56). Werden die Kosten der Rechtsmittelbeantwortung nicht schon in der Rechtsmittelschrift verzeichnet, können die nicht verzeichneten Kosten auch nicht nachträglich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0036034). Ein Ausspruch über die Kosten des Berufungsverfahrens unterbleibt daher. 5. Da die Entscheidung keine Rechtsfragen von der Qualität des § 500 Abs 2…
…der Pauschalgebühr ist unzulässig (vgl zur insoweit identischen Rechtslage bei Rechtsmittelschriftsätzen 6 Ob 256/06z; 1 Ob 70/07m; RIS Justiz RS0036034). Der Kostenentscheidung ist daher nur das in den Antrag auf Schiedsrichterbestellung aufgenommene Kostenverzeichnis zugrunde zu legen.…
…angesprochenen Kosten enthalten oder gesondert beigegeben sein ( M. Bydlinski in Fasching/Konecny 3 II/1 § 54 ZPO Rz 8; vgl auch RS0036034). Entstehen einer Partei nach dem Zeitpunkt, bis zu dem nach § 54 Abs 1 ZPO das Kostenverzeichnis einzureichen ist, weitere Kosten, deren Ersatz…
…zu verzeichnen sind (vgl 1 Ob 70/07m; 6 Ob 256/06z; 10 ObS 92/91 ua; RIS Justiz RS0036034). Die von der Klägerin erst verspätet verzeichneten Kosten des Revisionsverfahrens konnten daher bei der Kostenentscheidung nicht mehr berücksichtigt werden.…
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