6Ob139/15g—OGH Entscheidung
31. Juli 2015
…mit dem Zweitbeklagten, über dessen Vermögen zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, keine einheitliche Streitpartei; die Gefahr unlösbarer Verwicklungen durch divergierende Einzelentscheidungen (vgl RIS Justiz RS0035473, RS0035496, RS0035468) besteht im vorliegenden Zusammenhang nicht, kann doch die individuelle Verantwortlichkeit der beiden Beklagten jeweils unabhängig beurteilt werden. 6. Zusammenfassend bringt die Revision daher keine…