Grundlage für die Bemessung der Strafe ist ausschließlich die Schuld des Täters!
Rückverweise
…5 zu § 32). Selbst bei gleichen Delikten kann die persönlichkeitsbezogene Schuld des Täters als das Strafmaß bestimmende Größe sehr verschieden sein (RIS-Justiz RS0090736, RS0090910 [T9]). Die Kostenentscheidung gründet auf § 390a Abs 1 StPO. II. Zur (implizierten) Beschwerde: Mit Blick auf die Begehung einschlägiger Taten während eines…