11Bs271/25b—OLG Innsbruck Entscheidung
02. Dezember 2025
…Strafe zu hoch ausgefallen, ist ihm zu erwidern, dass Grundlage für die Bemessung der Strafe ausschließlich die persönlichkeitsbezogene Schuld des jeweiligen Täters ist (RIS-Justiz RS0090910), die auch bei Mittätern als das Strafmaß bestimmende Größe - wie hier - sehr verschieden sein kann (erneut RIS-Justiz RS0090910 [T9]). Eine von der Berufung gar…