Bei der Prüfung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, ist darauf abzustellen, ob die geltend gemachten Interessen des Abgebildeten bei objektiver Prüfung des einzelnen Falles als schutzwürdig anzusehen sind.
…von Persönlichkeitsrechten stets vorzunehmenden (RS0008990 [T21]) – Interessenabwägung zwischen dem (hier postmortalen, vgl dazu RS0116720) Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten und dem Veröffentlichungsinteresse des Mediums von Bedeutung (RS0078088 [T2]; 6 Ob 52/20w [Rz 23]). Der Ausgang dieser Interessenabwägung ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig (RS0008990 [T6]). [2] Die…
…Bei der Prüfung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist darauf abzustellen, ob seine Interessen bei objektiver Prüfung (RS0043508 [T1]) als schutzwürdig anzusehen sind (RS0078088; RS0078077 [T11]). Dabei hat die Auslegung des Bedeutungsinhalts des Begleittextes nach dem Verständnis eines durchschnittlich qualifizierten Erklärungsempfängers zu erfolgen (RS0115084). Für die Beurteilung, ob die…
…den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ab und begründet daher in der Regel auch keine erhebliche Rechtsfrage (OGH wie vor und RIS Justiz RS0129339 [T2]; RS0078088 [T15]). 5.: Der den Kernbereich der geschützten Privatsphäre darstellende höchstpersönliche Lebensbereich – in seinen oben zu 2. erwähnten Ausprägungen – ist einer den Eingriff rechtfertigenden…
…schutzwürdig anzusehen sind. Behauptet aber derjenige, der das Bild verbreitet, seinerseits ein Interesse an diesem Vorgehen, dann sind die beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen (RIS-Justiz RS0078088 T2). Ist eine Bildnisveröffentlichung im Zusammenhang mit der Darstellung von Unregelmäßigkeiten oder Straftaten zu beurteilen, so gilt bei der Interessenabwägung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (4…
…werden (§ 78 UrhG), ist darauf abzustellen, ob die von ihm geltend gemachten Interessen bei objektiver Prüfung des Einzelfalls als schutzwürdig anzusehen sind (RIS-Justiz RS0078088). Es ist nicht nur das Bild für sich allein zu beurteilen, sondern auch die Art der Verbreitung und der Rahmen, in den es gestellt wird…
…die Verbreitung ihres Bildnisses nicht bloßgestellt oder entwürdigend oder herabsetzend dargestellt zu werden - RIS Justiz RS0078186 - gegenüber dem Veröffentlichungsinteresse des Bildverbreiters abzuwiegen, vgl RIS Justiz RS0078088, RS0077767) und zum Recht auf Namensanonymität (eine Namensnennung verstößt dann gegen das aus § 16 ABGB abgeleitete Persönlichkeitsrecht, wenn sie schutzwürdige Interessen des Genannten beeinträchtigt…
…ein Filmen ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellt oder ob dies im Sinne der Rechtsprechung gerechtfertigt ist, ist durch eine umfassende Interessensabwägung zu ermitteln (RIS-Justiz RS0078088, RS0008990). Der vorliegende Fall ist dadurch gekennzeichnet, dass C* bereits zuvor durch die Angeklagte bedroht worden (vgl I.) und die Angeklagte auch wiederholt mit ihren…
…objektiver Prüfung des Einzelfalls als schutzwürdig anzusehen ist ( Peter , Das österreichische Urheberrecht § 77 Anm 6; Dittrich aaO 536; vgl RIS Justiz RS0078088 zu § 78 UrhG), wobei zu den schutzwürdigen Interessen auch der Schutz des Privatbereichs zählt. Familiäre Umstände oder persönliche Meinungen des Verfassers (hier: etwa…
…einer Rechtsfrage, die aufgrund des gegebenen Sachverhalts, nämlich der Veröffentlichung des Bildes im Zusammenhang mit dem beigefügten Text, zu beantworten ist (RIS Justiz RS0043508, RS0078077, RS0078088). Eine Verletzung berechtigter Interessen kann dann vorliegen, wenn ein Bild in einem derartigen Zusammenhang veröffentlicht wird, dass damit dem Abgebildeten eine politische Auffassung unterstellt wird…
…Abgebildeten verletzt werden, ist darauf abzustellen, ob die geltend gemachten Interessen des Abgebildeten bei objektiver Prüfung des einzelnen Falles als schutzwürdig anzusehen sind (RIS Justiz RS0078088). Das Interesse eines Rechtsanwalts an der Geheimhaltung seiner Privatadresse ist als grundsätzlich schutzwürdig anzusehen. 6. Dieses Interesse des Klägers an der Wahrung seiner Anonymität…
…werden (§ 78 UrhG), ist darauf abzustellen, ob die von ihm geltend gemachten Interessen bei objektiver Prüfung des Einzelfalls als schutzwürdig anzusehen sind RIS-Justiz RS0078088). Es ist nicht nur das Bild für sich allein zu beurteilen, sondern auch die Art der Verbreitung und der Rahmen, in den es gestellt wird…
…als schutzwürdig anzusehen sind. Behauptet derjenige, der das Bild verbreitet, seinerseits ein Interesse an diesem Vorgehen, dann sind die beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen (RIS-Justiz RS0078088 [T2]). Bei nicht allgemein bekannten Personen des öffentlichen Lebens und bei der Öffentlichkeit unbekannten Privatpersonen kann eine Verletzung des erörterten Persönlichkeitsrechts infolge der Beigabe des…
…Schritt die Interessenlage auf beiden Seiten zu beurteilen, aus deren Abwägung sich ergibt, ob die Geheimhaltungsinteressen prävalieren und damit zu „berechtigten Interessen“ werden (RS0078088 [T6]). [44] 4.3. Wie bereits ausgeführt, ist hinsichtlich der Weitergabe der Aufnahme an die Mutter der Klägerin kein berechtigtes Interesse zu erkennen, sodass die…
…an die Verletzung berechtigter Interessen des Abgebildeten. Abzuwägen ist daher - sofern ein schutzwürdiges Interesse des Abgebildeten vorliegt - die Interessenlage „auf beiden Seiten" (RIS Justiz RS0078088 [T6]). Da die vom Beklagten weitergegebenen Lichtbilder in einem Medium veröffentlicht wurden, kommt auch im Verhältnis zum Beitragstäter als „andere Seite" nur das Veröffentlichungsinteresse…
…Interessen des Abgebildeten verletzt werden, darauf abzustellen, ob die geltend gemachten Interessen des Abgebildeten bei objektiver Prüfung des einzelnen Falls als schutzwürdi g anzusehen sind (RS0078088). Eine vom Abgebildeten nicht genehmigte Verbreitung eines Bildnisses kann zulässig sein, wenn dadurch ein schutzwürdiges Interesse des Abgebildeten überhaupt nicht verletzt wird. Wird das Interesse…
…die Lösung einer Rechtsfrage, die aufgrund des gegebenen Sachverhalts, nämlich der Veröffentlichung des Bildes im Zusammenhang mit dem beigefügten Text, zu beantworten ist (RIS Justiz RS0078088, RS0043508). Begleittext in diesem Sinn ist nicht nur der dem Bild unmittelbar beigegebene Text; es ist auch nicht notwendig, dass im Text auf das Bild…
…Begründung: Bei der Prüfung des Unterlassungsanspruchs nach § 78 UrhG ist auch der Begleittext der Bildnisveröffentlichung zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0043508, RS0078077 [T8, T9], RS0078088 [T5]). Im konkreten Fall ist dieser Begleittext auch in den noch strittigen Punkten glatt unwahr . Weshalb die Aussage, der Kläger habe (in seiner Organfunktion) an…
…Art der Verbreitung und der Rahmen zu beurteilen, in den es gestellt wird (RIS-Justiz RS0078077). Dabei ist insbesondere der Begleittext zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0078088 [T5]; RS0077782 [T3, T4, T5]). Darunter fällt nicht nur der dem Bild unmittelbar beigegebene Text (4 Ob 89/92 = ecolex 1993, 159 - Macht…
…1.2. Bei der Prüfung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist darauf abzustellen, ob seine Interessen bei objektiver Prüfung als schutzwürdig anzusehen sind (RS0078088; RS0078077 [T11]). Dabei ist nicht nur das Bild für sich allein zu beurteilen, sondern es ist auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Text zu…
…zu wessen Gunsten die Interessenabwägung ausschlägt, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage (RS0129339 [T2]; RS0078088 [T15]; 6 Ob 71/10z). Das gilt auch für die Beurteilung, ob der durch § 16 ABGB geschützte Kernbereich der Privatsphäre verletzt…
…einzelnen Falls als schutzwürdig anzusehen sind. Behauptet derjenige, der das Bild verbreitet, seinerseits ein Interesse an diesem Vorgehen, dann sind die beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen (RS0078088 [T2]). Berechtigte Interessen im Sinn des Bildnisschutzes sind von der Rechtsordnung geschützte Persönlichkeitsrechte, etwa der Schutz der Ehre, des Privat und Familienlebens, des wirtschaftlichen Rufs…
…einzelnen Falls als schutzwürdig anzusehen sind. Behauptet derjenige, der das Bild verbreitet, seinerseits ein Interesse an diesem Vorgehen, dann sind die beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen (RS0078088 [T2]). Berechtigte Interessen im Sinn des Bildnisschutzes sind von der Rechtsordnung geschützte Persönlichkeitsrechte, etwa der Schutz der Ehre, des Privat und Familienlebens, des wirtschaftlichen Rufes…
…es ist maßgebend, wie die Art der Veröffentlichung vom Publikum verstanden wird (4 Ob 100/94 mwN; vgl auch RIS Justiz RS0043508, RS0078077, RS0078088). Eine Verletzung berechtigter Interessen kann dann vorliegen, wenn ein Bild in einem derartigen Zusammenhang veröffentlicht wird, dass damit der (dem) Abgebildeten eine politische Auffassung unterstellt…
…optisch kenntlich gemacht wird (RS0077767). Behauptet derjenige, der das Bild verbreitet, seinerseits ein Interesse an diesem Vorgehen, dann müssen die beiderseitigen Interessen gegeneinander abgewogen werden (RS0078088 [T2]). Auf die Frage, ob der Veröffentlicher, insbesondere wegen eines nach den Umständen des konkreten Falls gegebenen Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat…
…als schutzwürdig anzusehen sind. Behauptet derjenige, der das Bild verbreitet, seinerseits ein Interesse an diesem Vorgehen, dann sind die beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen (RIS-Justiz RS0078088 T2). 2. Bei nicht allgemein bekannten Personen des öffentlichen Lebens und bei der Öffentlichkeit unbekannten Privatpersonen kann eine Verletzung des erörterten Persönlichkeitsrechts infolge der Beigabe…
…des Abgebildeten verletzt werden, ist darauf abzustellen, ob die von ihm geltend gemachten Interessen bei objektiver Prüfung des Einzelfalls als schutzwürdig anzusehen sind (RIS Justiz RS0078088). 1.3. Da die Beurteilung, ob eine Bildnisveröffentlichung berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt, nach objektiven Kriterien und unter Würdigung des Gesamtzusammenhangs erfolgt, kommt es nicht…
…Abgebildeten verletzt werden, ist darauf abzustellen, ob die geltend gemachten Interessen des Abgebildeten bei objektiver Prüfung des einzelnen Falls als schutzwürdig anzusehen sind (RIS Justiz RS0078088). Die berechtigten Interessen des Abgebildeten werden verletzt, wenn er auf erniedrigende Art abgebildet wird. Die Abbildung eines wegen Mordes Angeklagten in Handschellen muss nicht in…
…Art der Veröffentlichung vom Publikum – unter Berücksichtigung des im Zusammenhang mit dem Bild stehenden Textes – verstanden wird (4 Ob 100/94; RS0078088). Dabei ist nicht nur das Bild für sich genommen zu beurteilen, sondern auch die Art der Verbreitung und der Rahmen, in den das Bild gestellt…
…der Veröffentlichung vom Publikum – unter Berücksichtigung des im Zusammenhang mit dem Bild stehenden Textes – verstanden wird (4 Ob 100/94; vgl RS0078088). Dabei ist nicht nur das Bild für sich genommen zu beurteilen, sondern auch die Art der Verbreitung und der Rahmen, in dem das Bild gestellt…
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