Abgeltung von Haushalts- und Pflegehilfekosten nach Verkehrsunfall: Angemessenheit eines Stundensatzes von EUR 18,-- gemäß § 273 ZPO—OLG Innsbruck Entscheidung
2R12/26w05. März 2026
…vorgelegen hätten, macht sie im Rechtsmittel nicht geltend. Ob § 273 ZPO anzuwenden ist, ist aber eine verfahrensrechtliche Frage, die mit Mängelrüge zu bekämpfen wäre ( RS0040364 [T3], RS0040282 ). Da die Berufungswerberin eine derartige Rüge nicht ausführt, ist nur noch zu überprüfen, ob das Ergebnis der Anwendung des § 273 ZPO richtig…