JudikaturOGH

RS0040364 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2025

Die Frage, ob das Gericht § 273 ZPO anzuwenden hatte, ist revisibel. Eine Ermessensentscheidung nach dieser Gesetzesstelle kommt jedoch nur in Frage, wenn feststeht, "... dass eine Partei ... eine Forderung zu stellen hat".

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