RS0007280 – OGH Rechtssatz
Wird jemand zum Kurator bestellt, so erfolgt diese Maßnahme nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem der Rechtssubjekte, die er vertritt. Daher kann er aus seiner Bestellung keine Rechte erworben haben.
…nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem der Rechtssubjekte, die er vertritt. Daher kann er aus seiner Bestellung keine Rechte erworben haben (RIS-Justiz RS0007280). Demnach steht gegen einen Beschluss, mit dem ein Wechsel in der Person des Sachwalters (nunmehr Erwachsenenvertreters) angeordnet wird, dem bisherigen Sachwalter kein Rechtsmittel zu; selbst…
…des Betroffenen erfolgt, erwirbt aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte, in die eingegriffen werden könnte ( 6 Ob 92/20b [ErwGr 2.]); vgl RS0007280 ). Besteht aber kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben ( 6 Ob 92/20b [ErwGr 2.]; RS0006229 [T10]), ist…
…des Betroffenen erfolgt, erwirbt aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte, in die eingegriffen werden könnte (6 Ob 92/20b [ErwGr 2.]); vgl RS0007280 ). Besteht aber kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (6 Ob 92/20b [ErwGr 2.]; RS0006229 [T10]), ist…
…verfassten Ergänzung zum Enthebungsantrag findet sich kein Hinweis darauf, dass er den Antrag (auch) in Vertretung der Betroffenen stellt. [11] Die vom Revisionsrekurs zitierte Judikatur ( RS0007280 [T11]) ist nicht anwendbar, weil hier nicht die im Zweifel anzunehmende Rechtsmittellegitimation eines Rechtsbeistands gemäß § 119 AußStrG (früher Verfahrenssachwalter) gegenständlich ist. Die Entscheidung…
…Betroffenen erfolgt, aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben hat, in die eingegriffen werden könnte (1 Ob 607/87 = SZ 60/103; vgl RIS-Justiz RS0007280). Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (1 Ob 3/09m; 7 Ob 213/01a = RIS-Justiz RS0006229 [T10…
…Sachwalter wird nicht in seinem eigenen Interesse, sondern nur in dem des Betroffenen tätig. Er kann daher aus seiner Bestellung keine Rechte erwerben (RIS Justiz RS0007280). Soweit die Sachwalterin den Revisionsrekurs im eigenen Namen erhebt, ist er daher zurückzuweisen. Auch wenn man davon ausginge, dass dem Vertreter des Betroffenen nach §…
…Funktion des Sachwalters zu verbleiben, sodass ein nicht im Namen und im Interesse des Betroffenen eingebrachtes Rechtsmittel eines Sachwalters mangels Rechtsmittellegitimation zurückzuweisen ist (RIS-Justiz RS0007280, insbes 3 Ob 195/13t mwN). In der Entscheidung 6 Ob 92/13t hat der Oberste Gerichtshof dem Gerichtskommissär nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens…
…Betroffenen erfolgt, hat aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben, in die eingegriffen werden könnte (4 Ob 67/13a mwN; vgl RIS Justiz RS0007280). Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (RIS Justiz RS0006229 [T10, T25]). Ein nicht im Namen und im Interesse…
…Betroffenen erfolgt, hat aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben, in die eingegriffen werden könnte (7 Ob 77/09p mwN; vgl RIS Justiz RS0007280). Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (1 Ob 3/09m; 7 Ob 213/01a…
…gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (1 Ob 3/09m; RIS Justiz RS0006229 [zuletzt T25 = 7 Ob 77/09p]; RS0007280). Der Oberste Gerichtshof hat in 10 Ob 123/05v und 2 Ob 208/08i (nach Inkrafttreten des SWRÄG 2006) auch…
…nicht in seinem Interesse, sondern in dem des Betroffenen erfolgt, hat aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben, in die eingegriffen werden könnte (RIS Justiz RS0007280 [T7, T9]). Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu bleiben (RIS Justiz RS0007280 [T8], RS0006229 [T10]). Nach der ständigen –…
…dem des Betroffenen erfolgt, aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte, in die eingegriffen werden könnte (7 Ob 77/09p mwN; vgl RIS Justiz RS0007280). Da kein gesetzlich verankertes Recht besteht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (1 Ob 3/09m; RIS Justiz RS0006229 [T10]), ist ein…
…der Selbstbestimmung der betroffenen Person besteht. Ebenso wenig wie ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter aus seiner Bestellung eigene (subjektive) Rechte erwirbt, in die eingegriffen werden könnte (vgl RS0007280; RS0006229 [T10 und T25]; 4 Ob 67/13a; 3 Ob 195/13t), wird auch durch die Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts…
…sondern in dem des Betroffenen erfolgt, erwirbt aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte, in die eingegriffen werden könnte ( 7 Ob 77/09p ; vgl RS0007280). Besteht aber kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben ( 1 Ob 3/09m ; RS0006229 [T10]), ist ein nicht im…
…Geschäftskreis des Verlassenschaftskurators umfasst die Vertretung und Verwaltung des Nachlasses (RS0007737). Diese Maßnahme dient nicht seinem eigenen Interesse, sondern dem des Rechtssubjekts, das er vertritt (RS0007280). III.4.3. Die Auskunftspflicht ist so weit zu bejahen, als dies für den Verpflichteten nach der redlichen Verkehrsübung zumutbar ist (RS0106851). Zum vergleichbaren Anspruch…
…10] 1.1. Wird jemand zum Kurator bestellt, so erfolgt diese Maßnahme nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem der Rechtssubjekte, die er vertritt ( RS0007280 [T13]). Daher kann er aus seiner Bestellung keine subjektiven Rechte erworben haben ( RS0007280 ), weshalb ihm für ein im eigenen Namen erhobenes Rechtsmittel im Allgemeinen die…
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