Wird jemand zum Kurator bestellt, so erfolgt diese Maßnahme nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem der Rechtssubjekte, die er vertritt. Daher kann er aus seiner Bestellung keine Rechte erworben haben.
…10] 1.1. Wird jemand zum Kurator bestellt, so erfolgt diese Maßnahme nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem der Rechtssubjekte, die er vertritt ( RS0007280 [T13]). Daher kann er aus seiner Bestellung keine subjektiven Rechte erworben haben ( RS0007280 ), weshalb ihm für ein im eigenen Namen erhobenes Rechtsmittel im Allgemeinen die…
…Geschäftskreis des Verlassenschaftskurators umfasst die Vertretung und Verwaltung des Nachlasses (RS0007737). Diese Maßnahme dient nicht seinem eigenen Interesse, sondern dem des Rechtssubjekts, das er vertritt (RS0007280). III.4.3. Die Auskunftspflicht ist so weit zu bejahen, als dies für den Verpflichteten nach der redlichen Verkehrsübung zumutbar ist (RS0106851). Zum vergleichbaren Anspruch…
…nicht in seinem Interesse, sondern in dem des Betroffenen erfolgt, hat aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben, in die eingegriffen werden könnte (RIS Justiz RS0007280 [T7, T9]). Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu bleiben (RIS Justiz RS0007280 [T8], RS0006229 [T10]). Nach der ständigen –…
…der Selbstbestimmung der betroffenen Person besteht. Ebenso wenig wie ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter aus seiner Bestellung eigene (subjektive) Rechte erwirbt, in die eingegriffen werden könnte (vgl RS0007280; RS0006229 [T10 und T25]; 4 Ob 67/13a; 3 Ob 195/13t), wird auch durch die Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts…
…Sachwalter wird nicht in seinem eigenen Interesse, sondern nur in dem des Betroffenen tätig. Er kann daher aus seiner Bestellung keine Rechte erwerben (RIS Justiz RS0007280). Soweit die Sachwalterin den Revisionsrekurs im eigenen Namen erhebt, ist er daher zurückzuweisen. Auch wenn man davon ausginge, dass dem Vertreter des Betroffenen nach §…
…dem des Betroffenen erfolgt, aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte, in die eingegriffen werden könnte (7 Ob 77/09p mwN; vgl RIS Justiz RS0007280). Da kein gesetzlich verankertes Recht besteht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (1 Ob 3/09m; RIS Justiz RS0006229 [T10]), ist ein…
…sondern in dem des Betroffenen erfolgt, erwirbt aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte, in die eingegriffen werden könnte ( 7 Ob 77/09p ; vgl RS0007280). Besteht aber kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben ( 1 Ob 3/09m ; RS0006229 [T10]), ist ein nicht im…
…Betroffenen erfolgt, hat aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben, in die eingegriffen werden könnte (4 Ob 67/13a mwN; vgl RIS Justiz RS0007280). Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (RIS Justiz RS0006229 [T10, T25]). Ein nicht im Namen und im Interesse…
…gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (1 Ob 3/09m; RIS Justiz RS0006229 [zuletzt T25 = 7 Ob 77/09p]; RS0007280). Der Oberste Gerichtshof hat in 10 Ob 123/05v und 2 Ob 208/08i (nach Inkrafttreten des SWRÄG 2006) auch…
…Betroffenen erfolgt, aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben hat, in die eingegriffen werden könnte (1 Ob 607/87 = SZ 60/103; vgl RIS-Justiz RS0007280). Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (1 Ob 3/09m; 7 Ob 213/01a = RIS-Justiz RS0006229 [T10…
…Betroffenen erfolgt, hat aus seiner Bestellung keine eigenen Rechte erworben, in die eingegriffen werden könnte (7 Ob 77/09p mwN; vgl RIS Justiz RS0007280). Es besteht kein gesetzlich verankertes Recht, in der Funktion des Sachwalters zu verbleiben (1 Ob 3/09m; 7 Ob 213/01a…
…Funktion des Sachwalters zu verbleiben, sodass ein nicht im Namen und im Interesse des Betroffenen eingebrachtes Rechtsmittel eines Sachwalters mangels Rechtsmittellegitimation zurückzuweisen ist (RIS-Justiz RS0007280, insbes 3 Ob 195/13t mwN). In der Entscheidung 6 Ob 92/13t hat der Oberste Gerichtshof dem Gerichtskommissär nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens…
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