JudikaturOGH

RS0018305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2025

Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigen Gründen vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Anwendung der sonst anwendbaren Kündigungstermine und Kündigungsfristen aufgelöst werden (gleicher Rechtssatz wie SZ 31/116), und zwar in der Regel ohne Nachfristsetzung.

Rückverweise