JudikaturOGH

RS0018305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2024

Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigen Gründen vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Anwendung der sonst anwendbaren Kündigungstermine und Kündigungsfristen aufgelöst werden (gleicher Rechtssatz wie SZ 31/116), und zwar in der Regel ohne Nachfristsetzung.

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