5Ob245/11g—OGH Entscheidung
20. März 2012
…ABGB 3 § 1425 Rz 2a; ders , Hinterlegung zu Gunsten mehrerer [potentieller] Gläubiger bzw Forderungspfandgläubiger, JBl 2001, 541 ff; RIS Justiz RS0033610; RS0033597; RS0033644)). Auch wenn aufgrund verschiedener, auch einander ausschließender Ansprüche die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Schuldners durch unterschiedliche Prätendenten besteht, kann eine Hinterlegung unter…