3Ob217/11z—OGH Entscheidung
22. Februar 2012
…um gängige, kürzelhafte Umschreibungen von Tatsachenkomplexen handelt, die auch Inhalt einer zulässigen Außerstreitstellung sein könnten (8 ObA 285/95 mwN; vgl RIS Justiz RS0039945 [T1 und T2]). Im vorliegenden Sachzusammenhang ist die Ansicht jedenfalls vertretbar, dass mit der Feststellung, die Parteien hätten etwas „vereinbart“, die dafür erforderliche…