1Ob31/15p—OGH Entscheidung
19. März 2015
…Bewertung zu unterbleiben, weil sich diese ohnehin von selbst ergibt. Ein entgegenstehender berufungsgerichtlicher Bewertungs-ausspruch ist unbeachtlich und ohne rechtliche Konsequenzen (s nur RIS Justiz RS0042410 [T13, T21, T22, T28]). Dass sich das Zwischenurteil des Erstgerichts somit als Teilzwischenurteil ausschließlich auf das Leistungsbegehren bezogen hat, ergibt sich zwingend schon daraus, dass…