Eine Verkehrssitte, welche dem Schweigen allgemein die Bedeutung der Zustimmung beilegen würde, besteht weder im bürgerlichen- noch im Handelsrecht. Nur unter besonderen Umständen kann das Stillschweigen als Annahme gewertet werden.
…Vorgangsweise der Beklagten „gefügt“ dh keine rechtlichen Schritte dagegen eingeleitet haben soll, reicht für die Annahme einer konkludenten Zustimmung nicht aus (RIS Justiz RS0013991, RS0014190). 1.3. Für einen außervertraglichen Schadenersatzanspruch ist keine Grundlage erkennbar. Selbst wenn die Tatsachenbehauptungen des Klägers zutreffen sollten, wäre sein (reiner) Vermögensschaden nur eine…
…grundsätzlich keinen Erklärungswert, insbesondere nicht die Bedeutung der Zustimmung zu einem Anbot; nur unter besonderen Umständen kann das Stillschweigen als Annahme gewertet werden (RIS-Justiz RS0013991, RS0014124 ua). Die Überlegungen der Rekurswerberin zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben gehen an den festgestellten Erklärungen vorbei. Hierauf ist nicht weiter einzugehen. Wie letztlich eine Willenserklärung aufzufassen…
…Justiz RS0043253). Eine Verkehrssitte, welche dem Schweigen allgemein (gleichsam generell) die Bedeutung der Zustimmung beilegen würde, besteht weder im bürgerlichen noch im Handelsrecht (RIS Justiz RS0013991). Auslegungsfragen rechtfertigen grundsätzlich nicht die Annahme einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne der zitierten Gesetzesstelle (RIS Justiz RS0044298). Der Rekurs ist daher als unzulässig zurückzuweisen. Ob…
…aufzugreifende Fehlbeurteilung dar: [3] 2.1. Eine Verkehrssitte, welche dem Schweigen allgemein die Bedeutung der Zustimmung beilegen würde, besteht weder im bürgerlichen noch im Handelsrecht (RS0013991). Schweigen kann (nur) dann ausnahmsweise als Zustimmung gewertet werden, wenn wegen einer Sonderrechtsbeziehung (zB vorvertragliches Schuldverhältnis) eine Pflicht zum Widerspruch besteht, wenn es nach den…
…keine neue Vereinbarung geschlossen. Dem Schweigen darf grundsätzlich kein Erklärungswert beigemessen werden, weil es verschiedene Ursachen haben kann (Koziol/Welser I11 92 mwN; RIS-Justiz RS0013991). Eine solche Vereinbarung konnte auch von der Beklagten nicht einseitig durch die Zahlung von wöchentlichen "Nächtigungsgebühren" a S 200 herbeigeführt werden. Um so weniger kam…
…entgegnen, dass nach ständiger Rechtsprechung Schweigen auf ein Vertragsanbot grundsätzlich keinen Erklärungswert hat und somit auch nicht Zustimmung bedeutet (RIS Justiz RS0047273, RS0014124; vgl auch RS0013991). Stillschweigen bedeutet nur dort Zustimmung, wo Gesetz, Verkehrssitte oder Treu und Glauben eine Pflicht zum Handeln auferlegen (RIS Justiz RS0014122), wo der nicht Zustimmende nach…
…aber aus besonderen Gründen des Einzelfalls immer dort ergeben, wo nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben eine Redepflicht zu bejahen ist (RIS Justiz RS0013991). Zur Beurteilung dieses Themas reicht der vom Erstgericht festgestellte Sachverhalt, dass die Klägerin gegenüber der Mutter des Beklagten nicht erklärt habe, die Durchführung der Arbeiten…
…grundsätzlich keinen Erklärungswert hat, insbesondere nicht die Bedeutung der Zustimmung zu einem Anbot, und nur unter besonderen Umständen als Annahme gewertet werden kann (RIS-Justiz RS0013991, RS0014124 ua). Ob derartige besondere Umstände hier vorliegen, kann allerdings dahingestellt bleiben, weil das Berufungsgericht das Vorliegen eines (Gegen )Anbotes des Klägers im Sinne einer…
…sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). 2. Richtig ist, dass Schweigen nicht ohne weiteres als Zustimmung gewertet werden kann (RS0013991 ua). Das Berufungsgericht hat eine Zustimmung des Klägers zur Beendigung seines (obligatorischen) Fruchtgenussrechts aber ohnehin nicht aus seinem bloßen Schweigen zur Aufnahme einer entsprechenden Klausel…
…als Annahme gesehen werden; eine Verkehrssitte, welche dem Schweigen allgemein die Bedeutung der Zustimmung beilegen würde, besteht weder im bürgerlichen, noch im Handelsrecht (RIS Justiz RS0013991). Für die Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen legt § 863 ABGB einen strengen Maßstab an (RIS Justiz RS0014146). 3.1. …
…der Geschäftspartner in diesem Sinn zu verstehen ist oder wenn das Geschäft dem Schweigenden ausschließlich Vorteile bringt (Koziol/Welser I11 92 f mwN; RIS-Justiz RS0013991). Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Die Argumentation des Erstgerichts, die Nichtäußerung des Klägers sei deshalb als stillschweigende Zustimmung zu werten, weil er schon…
…Richtung herbeizuführen, vorliegt ( RS0013947 [T1]; RS0014150 ). Stillschweigen ist grundsätzlich nicht als Annahme eines Anbots oder Anerkennung einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung anzusehen, außer wenn besondere Umstände vorliegen ( RS0013991 ). [13] 3.3. Dass auch im hier vorliegenden Einzelfall solche besonderen Umstände nicht anzunehmen seien und das Verhalten der Beklagten oder ihr Schweigen zum von der…
…Annahme gesehen werden kann; eine Verkehrssitte, welche dem Schweigen allgemein die Bedeutung der Zustimmung beilegen würde, besteht weder im bürgerlichen noch im Handelsrecht (RIS Justiz RS0013991). Dies gilt insbesondere dann, wenn ein bereits abgeschlossener Vertrag abgeändert werden soll (RIS Justiz RS0013991 [T9]). Besonders strenge Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Bedeutung eines als…
…dass der Erklärungsempfänger dem Schweigen seines Partners schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen kann (RIS-Justiz RS0014126; RS0014122 [T1, T2]; RS0013958 [T14]; RS0013991). Davon kann im vorliegenden Fall allerdings keine Rede sein. Insbesondere kann aus der Tatsache allein, dass zwischen dem Kläger und dem Beklagten eine Geschäftsverbindung bestand…
…der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass bloßes Schweigen für sich genommen keinen Erklärungswert hat und deshalb grundsätzlich nicht als Zustimmung zu einem Vertragsanbot gewertet werden kann (RS0013991; RS0014124). Nur unter besonderen Umständen kann das Stillschweigen die Bedeutung einer Zustimmung gewinnen, wenn der Erklärungsempfänger dem Schweigen schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der…
…nicht deren Annahme. Nach ständiger Rechtsprechung ist auch unter Unternehmern das Schweigen nur unter – hier nicht vorliegenden – besonderen Umständen als Zustimmung zu werten (RS0013991; RS0014122; RS0014126; zum Schweigen auf „Bestätigungsschreiben“ RS0014303; RS0014307; RS0013966). Der Umstand, dass die Beklagte der in der Bestellung ausdrücklich angeführten Garantievereinbarung nie ausdrücklich…
…Geschäft dem Schweigenden ausschließlich Vorteile bringt (Koziol/Welser I12 93 f mwN; Rummel in Rummel, ABGB3 Rz 14 ff zu § 863 mwN; RIS-Justiz RS0013991; 0014146; 0013947 ua). Ein solcher Fall liegt hier entgegen der Ansicht der Vorinstanzen nicht vor. Die Vorinstanzen haben aus dem Umstand, dass am Betriebsgebäude der…
…und ist im Allgemeinen nicht als Zustimmung zu werten. Es kann nur unter besonderen Umständen als Annahme gewertet werden (9 ObA 235/00z; RIS-Justiz RS0013991). Solche besonderen Umstände können allein deshalb, weil sich der Partner des Anbietenden seine Entscheidung inhaltlich vorbehält, nicht angenommen werden. (RIS-Justiz RS0013991 [T5]). Schweigen kann…
…vorliegt (RS0013947 [T1]; RS0014150). Bloßes Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungswert (RS0014124; RS0014146 [T3]; RS0047273 [T3]). Nur unter besonderen Umständen ist Schweigen als Willenserklärung zu werten (RS0013991; RS0014347). [15] 2.5. Zusammengefasst ist also die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Gebrauchtwagens im Regelfall eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft, für die der Verkäufer einzustehen hat. Ein…
…ist, dass der Erklärungsempfänger dem Schweigen seines Partners schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen kann (RS0014126; RS0014122 [T1, T2]; RS0013958 [T 14]; RS0013991). 3.3 Ausgehend davon und den zur Rechnungslegung getroffenen Feststellungen des Erstgerichts durfte die Beklagte durch Erhalt der Stornierung (./AD, ./1) der Rechnung 1 und…
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