JudikaturOGH

RS0044752 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Februar 2024

Grundsätzlich ist im Kündigungsstreit, in dem über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung, nämlich der Aufkündigung, entschieden wird, der Zeitpunkt der Aufkündigung, daß heißt ihrer Zustellung, maßgebend. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung nur ausnahmsweise anerkannt, wenn - wie insbesondere bei Wegfall des Kündigungsgrundes des Eigenbedarfes - die Durchführung des Grundsatzes des § 572 ZPO offenbar zu unbilligen Entscheidungen führen würde.

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