RS0043676 – OGH Rechtssatz
Zulässigkeit des Rekurses gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit dem eine unzulässige Revision zurückgewiesen wurde (kein "im Berufungsverfahren erlassener" Beschluss).
RG vom 14.10.1940, VIII B 28/40
…Zurückweisung ihres Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts zu verhindern, solange noch nicht über den Individualantrag entschieden wurde, betrifft der Unterbrechungsantrag bereits das Revisionsverfahren (vgl RS0043676 [T1 ]; 1 Ob 99/03w Pkt II.2.) . Ihr Antrag ist daher als Antrag auf Unterbrechung des Revisionsverfahrens zu werten (vgl RS0036801…
…519 ZPO noch jene nach § 528 ZPO anwendbar, wohl aber gegebenenfalls jene nach § 517 ZPO (5 Ob 68/09z; RS0043676; RS0112633 [insb T4]). Dieser Beschluss ist daher – der Streitwert des Unterlassungsbegehrens übersteigt 2.700 EUR (vgl § 517 ZPO) – jedenfalls anfechtbar. [6…
…Obersten Gerichtshof. Diese Aktenvorlage ist verfrüht. Der Rekurs ist (auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO) zulässig (RIS Justiz RS0043676; RS0112633). Richtet sich nach Streitanhängigkeit ein Rekurs gegen einen Beschluss, der nicht bloß verfahrensleitend ist, so hat das Prozessgericht erster Instanz, wenn es den Rekurs…
…dem Rekurs nicht Folge zu geben. Der Rekurs ist (auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO) zulässig (RIS Justiz RS0043676; RS0112633), aber nicht berechtigt. Hierzu wurde erwogen: Der Rekurswerber kann grundsätzlich auf die zutreffende Begründung des Berufungsgerichts verwiesen werden (§ 510 Abs 3…
…den Obersten Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen wurde, außerhalb des Berufungsverfahrens gefaßt wurde (vgl Kodek in Rechberger § 519 ZPO Rz 3 S 1112; RIS-Justiz RS0043676); er ist aber nicht berechtigt. Zwar haben Lehre und Rechtsprechung die analoge Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO auf berufungsgerichtliche Aufhebungsbeschlüsse anerkannt…
…beantragen, dem Rekurs nicht Folge zu geben. Die drittbeklagte Partei hat keine Rekursbeantwortung erstattet. 1.5.1. Der Rekurs ist zulässig (RIS Justiz RS0115271 [T5, T7]; RS0043676; 1 Ob 138/99x), aber nicht berechtigt. 1.5.2. In der Ausfertigung des angefochtenen Beschlusses wurde unter Punkt II. über die klagende…
…62 Abs 2 Z 3 AußStrG, betroffen seien. Auch die Zurückweisung einer Zulassungsvorstellung samt Revisionsrekurs sei anfechtbar (vgl auch RIS Justiz RS0017148 [T6]; RS0043676; RS0124563). 2. Auch wenn der Rekurswerberin zuzugestehen ist, dass ihr Revisionsrekurs keine Zulassungsvorstellung enthalten hat, ist ihr Rechtsmittel dennoch nicht berechtigt : Der erkennende Senat (2…
…des Obersten Gerichtshofs wird ein Beschluß des Berufungsgerichts auf Zurückweisung einer Revision nicht mehr "im Berufungsverfahren", sondern schon im Revisionsverfahren erlassen (EFSlg 44.125; RIS-Justiz RS0043676). Damit ist aber seine Anfechtbarkeit nicht nach § 519 Abs 1 ZPO zu beurteilen. Unanwendbar ist auch § 528 ZPO, weil das Gericht zweiter Instanz…
…Rechtsmittelbeschränkungen nach § 519 Abs 1 ZPO und § 528 ZPO ebenfalls nicht anwendbar; dieser ist daher jedenfalls anfechtbar (RIS Justiz RS0112633; RS0043676; Kodek in Rechberger 4 § 519 ZPO Rz 6). Der Rekurs ist aber nicht berechtigt. Gemäß § 222 Abs 1 ZPO…
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