RS0030024 – OGH Rechtssatz
Die Haftung des Tierhalters tritt nicht schon dann ein, wenn nicht jede Möglichkeit einer Beschädigung durch das Tier ausgeschlossen ist, sondern erst dann, wenn die nach den Umständen gebotenen Vorkehrungen unterlassen wurden.
…wenn nicht jede Möglichkeit einer Beschädigung durch das Tier ausgeschlossen ist, sondern erst dann, wenn die nach den Umständen gebotenen Vorkehrungen unterlassen wurden (RIS-Justiz RS0030024). Nach dem festgestellten Sachverhalt hatte die Beklagte aber keinen Grund, das Zusammentreffen der Tiere mit Besuchern zu unterbinden, das Füttern der Tiere zu verbieten oder…
…jede Möglichkeit einer Beschädigung durch das Tier ausgeschlossen ist, sondern erst, wenn die nach den konkreten Umständen gebotene Verwahrung oder Beaufsichtigung unterlassen wurde (RIS-Justiz RS0030024; Reischauer in Rummel , ABGB 3 , Rz 12 zu § 1320 mwN; Harrer in Schwimann , ABGB 3 , Rz 10 zu § 1320; Danzl in KBB…
…Maßnahmen dabei im Einzelnen notwendig sind, richtet sich nach den dem Tierhalter bekannten oder erkennbaren Eigenschaften des Tieres und den jeweiligen Umständen (RS0030058; RS0029999 [T2]; RS0030024; RS0030472). Maßgeblich sind die Gefährlichkeit des Tieres, die Möglichkeit der Schädigung durch das spezifische Tierverhalten und eine Abwägung der betroffenen Interessen (RS0030081 [T16]). Je größer…
…wenn nicht jede Möglichkeit einer Beschädigung durch das Tier ausgeschlossen ist, sondern erst dann, wenn die nach den Umständen gebotenen Vorkehrungen unterlassen wurden (RIS Justiz RS0030024). Konkret vorhersehbare Gefahren sind zu vermeiden (RIS Justiz RS0027339 [T7]). Sind dem Tierhalter Eigenschaften eines Tieres bekannt oder hätten sie ihm bei gehöriger Aufmerksamkeit bekannt…
…keine volle Gefährdungshaftung ist (2 Ob 119/24z mwN). Zu berücksichtigen ist die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit einer Schadenszufügung durch das Tier (RIS-Justiz RS0030024 [T12]). Konkret vorhersehbare Gefahren sind zu vermeiden (4 Ob 20/18x). So bejahte der Oberste Gerichtshof etwa die Verletzung der Verwahrungspflicht und damit…
Rückverweise