RKO0000010 – LG Korneuburg Rechtssatz
Kapazitätsengpässe aufgrund von Überlastungen des Luftraums sind in der Regel Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des ausführenden Luftfahrtunternehmens und bilden somit ein luftfahrttypisches Risiko. Sie stellen daher - mögen die damit einhergehenden Regulierungen des Luftraums ("Slot-Probleme") als hoheitliche Maßnahmen auch nicht für das Luftfahrtunternehmen beherrschbar sein - keinen außergewöhnlichen Umstand iSd Art 5 Abs 3 EU-FluggastVO dar.