JudikaturLG Korneuburg

RKO0000010 – LG Korneuburg Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 2021

Kapazitätsengpässe aufgrund von Überlastungen des Luftraums sind in der Regel Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des ausführenden Luftfahrtunternehmens und bilden somit ein luftfahrttypisches Risiko. Sie stellen daher - mögen die damit einhergehenden Regulierungen des Luftraums ("Slot-Probleme") als hoheitliche Maßnahmen auch nicht für das Luftfahrtunternehmen beherrschbar sein - keinen außergewöhnlichen Umstand iSd Art 5 Abs 3 EU-FluggastVO dar.

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