Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten des Rekurses selbst zu tragen. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig.…
Text Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bewilligte das Erstgericht die Exekution zur Hereinbringung von S 2,251.311,60 samt Anhang im Sinne der Fahrnisexekution, der Exekution nach § 294 a EO und gegen die Zweitverpflichtete allein durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der Liegenschaft…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Das Rechtsmittel verweist zunächst darauf, daß nicht nur Immobiliar-, sondern auch Mobiliarexekution geführt werde. Auch diese Mobiliarexekution sei bewilligt worden. Daß Normalkosten im Falle der Immobiliarexekution nicht vorgesehen seien, sei unrichtig und entbeh…