JudikaturJustizRSP0000047

RSP0000047 – LG St. Pölten Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2005

Es besteht kein Pfandrecht des Sachwalters (Rechtsanwalt) nach § 19 RAO an den von ihm im Rahmen der ihm übertragenen Vermögensverwaltung verwalteten Geldern. In diesem Zusammenhang erfolgte Zahlungseingänge sind nicht als Zahlungen an den Sachwalter, sondern als Zahlungen an die betroffene Person zu beurteilen. Die Belohnung des Sachwalters stellt allgemein keine Masseforderung in der Verlassenschaft der Verstorbenen dar. Lediglich dann, wenn seine Tätigkeit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse diente, kann diese vor dem Ableben der Betroffenen erbrachte Tätigkeit als Masseforderung qualifiziert werden.