Spruch Dem Rekurs wird F o l g e gegeben. Der angefochtene Beschluss, der im Umfang der Antragsbewilligung mangels Anfechtung unberührt bleibt, wird in seinem Punkt B. dahin a b g e ä n d e r t , dass „die Einverleibung der Dienstbarkeit der Einhaltung der Verbauungsform gemäß VII.2. iVm VI.2. des Ba…
Text Begründung: Der Zweitantragsteller als Baurechtsbesteller hat mit dem Erstantragsteller als Bauberechtigtem einen Baurechtsvertrag am 2.6./6.6.2003 für das Grundstück Nr.***** EZ***** Grundbuch 19710 Eichgraben abgeschlossen. In dessen Punkt VI. werden die Pflichten des Bauberechtigten angeführt wie…
Rechtliche Beurteilung Dem Rekurs kommt Berechtigung zu. Nach § 472 ABGB wird durch das Recht der Dienstbarkeit ein Eigentümer verbunden, zum Vorteil eines anderen in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht. In §§ 475 f AB…