Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde A* B* der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (I., II.c., IV.a. und IV.b.) und nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (II.a. und III.) sowie des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 (erster Fall) StGB (II…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 5a, 9 lit a und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, die nicht berechtigt ist. [4] Entgegen dem Einwand der Undeutlichkeit (Z 5 erster Fall) zu II.b. konstatierten die Tatrichter in den für die Subsumtion maßgeblichen Entsche…