Spruch I. Dem Revisionsrekurs des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin gegen den Beschluss des Rekursgerichts zu GZ 44 R 194/23i, 44 R 242/23y 951 wird nicht Folge gegeben. Der Einantwortungsbeschluss ON 907 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass zusätzlich ausgesprochen wird: Die Funktion von Un…
Text Begründung: [1] Strittig ist das Erbrecht nach dem 2012 verstorbenen Erblasser. Der Erstantragsteller und die Zweitantragstellerin sind seine (im Folgenden so bezeichneten) Kinder, weiters sind sie die Erben seiner Witwe, die am 2. März 2016 verstarb. Der Drittantragsteller (im Folgenden: Schwager…
Rechtliche Beurteilung [24] Dem Rekurs der Kinder gegen den Beschluss ON 839 gab das Rekursgericht mit Beschluss ON 952 Folge und ordnete (unter Abweisung des Mehrbegehrens) eine Sicherstellung der Pflichtteile in Höhe von 16.000.000 EUR aus dem Verlassenschaftsvermögen oder einem Bankerlag oder einer Bankgarantie an. P…