RS0134696 – OGH Rechtssatz
RS0134696 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Zulässigkeit von Gerichtsstandsklauseln richtet sich in Übereinstimmung mit der EuGH-Judikatur nicht mehr nur nach Art 25 EuGVVO 2012, sondern unterliegt auch einer Missbrauchskontrolle nach dem Maßstab der Klausel-RL einschließlich der nationalen Umsetzungsvorschriften des Prorogationsstaats.