JudikaturJustizRS0134689

RS0134689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2024

Eine allgemeine Rechtfertigung der Vervielfältigung von Lichtbildern, die Tagesereignisse zeigen oder damit in Zusammenhang stehen, kann weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck von § 42c UrhG abgeleitet werden.

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