Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seiner Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen; die Beklagten haben die Kosten ihres Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Kläger ist als Karikaturist bei der K***** GmbH Co KG beschäftigt. Im Rahmen seines Dienstvertrages hat der Kläger seinem Dienstgeber ein Nutzungsrecht an seinen Karikaturen eingeräumt; alle Urheberund Verwertungsrechte verbleiben dem Kläger. Der Kläger ist verpflichtet, ausschlie…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig, weil eine Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; der Revisionsrekurs ist aber nicht berechtigt. Die Beklagten verweisen darauf, daß die Vorgängerbestimmung des § 42c UrhG auf Werke der Literatur e…