Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 502,70 EUR (darin enthalten 83,78 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnung in * Wien, * (in der Folge auch Eigentumswohnung). Dabei handelt es sich um die Ehewohnung. Die Klägerin und ihr geschiedener Ehegatte (in der Folge auch Ex-Mann) sind darüber hinaus je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft i…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. [13] 1.1. Eine schon in erster Instanz unterlaufene Nichtigkeit, die auf das Urteil des Berufungsgerichts durchschlägt und vom Berufungsgericht nicht – auch nicht in den Entscheidungsgründen – vernei…