RS0134681 – OGH Rechtssatz
RS0134681 – OGH Rechtssatz
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Gemäß § 1 Abs 3 BauRG muss Gegenstand eines zulässigen Baurechts ein selbständiges Gebäude sein. Die Abgrenzung zwischen selbständigem Gebäude und bloßem Gebäudeteil ist von bautechnischen und nicht von wirtschaftlichen Umständen abhängig.