JudikaturJustizRS0134641

RS0134641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2023

Gemäß § 27 Abs 1 ZPO muss sich eine Partei vor allen höheren Gerichten als Bezirksgerichten durch Rechtsanwälte vertreten lassen (absolute Anwaltspflicht). Das gilt auch für die Aufhebungsklage nach § 611 ZPO.