Spruch Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 11 EMRK, Art. 14 EMRK - Verweigerte Registrierung von Vereinigungen zur Verteidigung der Rechte sexueller Minderheiten. Zulässigkeit der Beschwerden (einstimmig). Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig). Verletzung von Art. 11 EMRK (einstimmig). Verletzung von Art. 14…
Text Begründung: Die drei Beschwerden wurden von vier Personen und drei russischen NGOs erhoben, die sich für die Rechte von homo- und bisexuellen sowie Transgender-Personen (»LGBT«) einsetzen. Der Verein Rainbow House beantragte im Juni 2006 die Registrierung als juristische Person. Dieser Antrag wurde …
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. behaupteten insbesondere eine Verletzung von Art. 11 EMRK (hier: Vereinigungsfreiheit) alleine und iVm. Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) durch die Verweigerung der Anerkennung der Vereinigungen, die zur Förderung und zum Schutz der LGBT-Rechte gegründet wurden. Die B…