Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden teilweise bestätigt, sodass die Entscheidung – unter Einschluss des bereits rechtskräftigen Teils (Abweisung eines Zahlungsbegehrens von 72.330 EUR sA sowie des Feststellungsbegehrens) – als Teilurteil insgesamt lautet: …
Text Entscheidungsgründe: [1] Der (mittlerweile im Ruhestand befindliche) Kläger stand seit dem Jahr 2000 in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zur Beklagten. Er war seit 1998 als Schulwart und Verwalter eines Volkshauses eingesetzt. Schuldienst verrichtete der Kläger von 6:00 Uhr bis 13:00…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist wegen des Fehlens von Rechtsprechung zur Frage zulässig , ob aus der Verletzung von Arbeitsruhevorschriften des Unionsrechts in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis Amtshaftungs-ansprüche abgeleitet werden können. Sie ist im Sinne des Aufhebungsantrags auch teilweis…