Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei und den Nebenintervenienten jeweils die mit 3.449,94 EUR (darin enthalten 574,99 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Beklagte mietete eine Wohnung der J. * GmbH (in Hinkunft Vermieterin) im Gebäude * in L* mit Vertrag vom 28. April 2017. [2] Zwischen der Vermieterin und der Klägerin besteht eine Leitungswasserschadenversicherung, die keinen Regressverzicht der Klägerin zu Gunsten i…
Rechtliche Beurteilung [17] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. [18] 1.1 Nach § 67 Abs 1 VersVG geht der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zusteht, auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den S…