JudikaturJustizRS0134450

RS0134450 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Eine Wohnung, die vom Ehegatten nie bewohnt wurde und dafür auch nie vorgesehen war, ist keine geschützte Wohnung iSd § 97 ABGB, da sie vom verfügungsberechtigten Ehegatten dem wohnungsbedürftigen gerade nicht zur Verfügung gestellt worden ist.