RS0134450 – OGH Rechtssatz
RS0134450 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Wohnung, die vom Ehegatten nie bewohnt wurde und dafür auch nie vorgesehen war, ist keine geschützte Wohnung iSd § 97 ABGB, da sie vom verfügungsberechtigten Ehegatten dem wohnungsbedürftigen gerade nicht zur Verfügung gestellt worden ist.