Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 1.205,96 EUR (hierin enthalten 200,99 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1082 Grundbuch *. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1106 Grundbuch *. Zwischen diesen Liegenschaften befindet sich eine sechs Meter breite Fläche, die in die öffentliche Straße einmündet und ursprüngli…
Rechtliche Beurteilung [16] Die Revision der Kläger ist zur Klarstellung zulässig , aber nicht berechtigt . [17] 1. Voraussetzungen für die Ersitzung sind neben dem Zeitablauf echter und redlicher Besitz eines Rechts, das seinem Inhalt nach dem zu erwerbenden Recht entsprochen hat, sowie Besitzwille (RS0034138 [T2]). …