Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die verpflichtete Partei hat die Kosten ihres Rekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: [1] Ein Rekurssenat des Landesgerichts Innsbruck wies mit Beschluss vom 30. November 2022 einen Rekurs des Verpflichteten als verspätet zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 1 ZPO iVm § 78 EO absolut unzulässig sei. [2] Der Verpflichtete brachte in der F…
Rechtliche Beurteilung [5] Der Rekurs ist zulässig (§ 24 Abs 2 JN), aber nicht berechtigt . [6] 1. Vorweg ist festzuhalten, dass über den Rekurs trotz der neuerlichen Ablehnung bereits jetzt entschieden werden kann: Die Geltendmachung der Befangenheit ist auch noch nach der Erlassung der erstgerichtlichen Entscheidung…