Spruch Die außerordentlichen Revisionsrekurse beider Parteien werden gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Die Klägerin und die Beklagte bieten Mobilfunkleistungen für Endkunden an. [2] Die Beklagte bewarb von zumindest Oktober 2021 bis Ende März 2022 ein Tarifpaket wiederholt als mit 17. 11. 2021, dann mit 22. 12. 2021, danach mit 15. 3. 2022 und schließlich mit 31. 3. 2022 befristet…
Rechtliche Beurteilung [9] Der Revisionsrekurs der Beklagten strebt die Abweisung des gesamten Sicherungsantrags an. Die Klägerin will mit ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zum Begehren a) (Aktionszeitraum) erreichen. Beide Rechtsmittel zeigen aber keine erheblichen Rech…