Spruch D er R evision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.253,88 EUR (darin 208,98 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter V erein. [2] Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft, bietet ihre Leistungen bundesweit an und leg t im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern den von ih r geschlossenen Verträgen Vertragsformbl…
Rechtliche Beurteilung [8] Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Allgemeine Grundsätze [9] 1.1. Wer im geschäftlichen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die er von ihm geschlossenen Verträgen zugrunde legt, oder in Formblättern für Ver…