JudikaturJustizRS0134236

RS0134236 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2022

Eingaben an Organe der Rechtspflege, die ihrem Inhalt nach auf justizförmige Entscheidungen zielen, gelangen naturgemäß einer Mehrzahl von Personen zur Kenntnis und genügen solcherart stets dem Publizitätserfordernis des zweiten Falles des § 1 Abs 1 DSt.