Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.040,48 EUR (darin enthalten 340,08 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Streitteile sind – neben einem weiteren Kind – die Töchter der 2018 verstorbenen Erblasserin. Ihr Nachlass wurde ihrem Ehemann als Alleinerben eingeantwortet. Die Pflichtteilsquote der Klägerin beträgt 1/9. [2] Mit in Notariatsaktsform errichtetem Schenkungsvertrag v…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage im Zusammenhang mit der Auslegung des § 781 Abs 2 Z 6 ABGB zulässig , aber nicht berechtigt . [13] Die Klägerin argumentiert, die Generalklausel umfasse alle Rechtsgeschäfte, die zumindest teilweise unentgeltliche Merkmale aufwiesen. Mangels …