RS0134202 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Werbung für Prostitution durch einen Rechtsanwalt in einer Fernsehsendung verstößt ebenso gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes wie eine diskriminierende Herabsetzung von Frauen vornehmlich aufgrund deren äußeren Erscheinungsbildes.