Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind Kosten des weiteren Verfahrens.…
Text Begründung: [1] Die Streitteile sind je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit dem darauf errichteten, derzeit nicht bewohnten Wohnhaus. Die Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung an zwei Wohnungen im Sinn d es im erstinstanzlichen Verfahren erstatteten konkreten Teilungsvorschlags des Bek…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist zulässig, weil die Entscheidung der Vorinstanzen mit der danach ergangenen Entscheidung des erkennenden Senats 5 Ob 114/22h nicht übereinstimmt. Sie ist im Sinn ihres Eventualantrags auch berechtigt. [10] In seiner außerordentlichen Revision führt der Beklagte ins Treffen, d…