RS0134081 – OGH Rechtssatz
RS0134081 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Berufsschutz wie im Sozialrecht besteht im Unterhaltsrecht nicht. Vielmehr muss der Unterhaltspflichtige etwa bei längerer Arbeitslosigkeit auch minderqualifizierte Arbeiten annehmen.