Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: [1] Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, die nach dem Grundbuchstand mit einem Vorkaufsrecht für die R* R* regGenmbH (FN 6*) belastet ist. [2] Die R* R* regGenmbH wurde als übertragende Genossenschaft unter gleichzeitiger Namensänderung der übernehmenden Gen…
Rechtliche Beurteilung [9] Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zur Klarstellung zulässig, aber nicht berechtigt. [10] 1. Das Vorkaufsrecht kann nach der zwingenden Bestimmung des § 1074 ABGB weder einem Dritten abgetreten, noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden. Die Unvererblichkeit soll der im …