JudikaturJustizRS0134028

RS0134028 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2022

Die EuGH-Rechtsprechung, die die Möglichkeit von geltungserhaltender Reduktion oder der Ersetzung von Vertragsbestimmungen durch dispositives Recht einschränkt (C-60/18, Dziubak unter Verweis auf C-26/13, Kásler und Káslerné Rábai, Rn 80 bis 84, sowie auf verbRs C-70/17 und C-179/17, Abanca Corporación Bancaria und Bankia, Rn 64), lässt sich nicht auf den Fall einer anfänglichen Vertragslücke übertragen.

Die EuGH-Judikatur ist bei der ergänzenden Vertragsauslegung insofern von Interesse, als die Gerichte die Lücke nur mit Regelungen füllen können, die auch die Parteien gültig vereinbaren hätten können.