RS0134019 – OGH Rechtssatz
RS0134019 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Erreichbarkeit über eine E‑Mail‑Adresse muss weder ausdrücklich erklärt werden, noch bedarf es einer entsprechenden Annahme (daher keine Vereinbarung!). Vielmehr muss es nach allgemeinen Regeln des Zivilrechts als ausreichend angesehen werden, wenn der Betreffende einen entsprechenden Vertrauenstatbestand, also ein Verhalten setzt, aus dem objektiv geschlossen werden kann, dass mit der Kenntnisnahme elektronisch erhaltener Post gerechnet werden kann.