Spruch Die Revisionsbeantwortung der beklagten Partei wird zurückgewiesen. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihrer Revision selbst zu tragen.…
Text Begründung und Entscheidungsgründe: [1] Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob der Umstand, dass die in § 52 NO vorgesehene Belehrung nicht erteilt wurde, der Wirksamkeit eines Notariatsakts entgegensteht. [2] Die 1933 geborene Klägerin ist die Mutter des Beklagten. Sie ist grundbü…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig ; sie ist aber nicht berechtigt . [11] A. Die Revisionsbeantwortung des Beklagten ist verspätet. Der Abänderungsbeschluss des Berufungsgerichts mit der Mitteilung nach § 508 Abs 5 ZPO wurde dem Beklagten am 7. 2. 2022 zu…