Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.395,80 EUR (darin 399,30 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger war ab 27. 10. 1983 bei der Beklagten (bzw deren Rechtsvorgängerin) als Linienpilot beschäftigt. Eine depressive Erkrankung des Klägers führte 2014 zu einem Suizidversuch. Mit (rechtskräftigem) Bescheid vom 10. 3. 2017 stellte die Austro Control Österreichische …
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision der Beklagten ist aus den von ihr genannten Gründen zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. [10] 1. Der Dienstgeber ist zur Entlassung des Angestellten berechtigt, wenn dieser unfähig ist, die versprochenen oder die den Umständen nach angemessenen Dienste (§ 6 AngG) zu leiste…