Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Dr. * L* – soweit hier von Bedeutung – eines Finanzvergehens des Abgabenbetrugs nach §§ 33 Abs 1, 39 Abs 1 lit a und 13 FinStrG [iVm der Strafdrohung des § 39 Abs 3 lit a FinStrG idF vor BGBl I 2019/62] (I 1 a) und eines Verbrechens des Abgabenbe…
Rechtliche Beurteilung [4] Der von der Mängelrüge (Z 5) zu I behauptete Widerspruch (Z 5 dritter Fall) zwischen Feststellungen zum Vorliegen von Scheinrechnungen sowie zwischen diesbezüglichen beweiswürdigenden Erwägungen des Erstgerichts liegt nicht vor. [5] Denn die Konstatierungen, wonach der Angeklagte in den Jahr…