JudikaturJustizRS0133952

RS0133952 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 2023

Die Rechtsprechung stellt in Bezug auf die Möglichkeit einer Delegierung iSd § 25 Abs 1 DSt nicht auf die formale Einleitung eines Disziplinarverfahrens (§ 22 Abs 3 DSt), sondern – im Wege der Analogie – darauf ab, ob das Gesetz dem Disziplinarrat (wie zB in §§ 27 Abs 1, 29 DSt) eine disziplinarrechtliche Kompetenz einräumt. Hievon ausgehend ist § 25 Abs 1 DSt schon nach dem Einlangen einer Disziplinaranzeige analog anwendbar, weil § 22 Abs 1 DSt dem Disziplinarrat die Kompetenz zuweist, einlangende Anzeigen wegen eines Disziplinarvergehens dem Kammeranwalt zuzuleiten.

Entscheidungen
4