RS0133946 – OGH Rechtssatz
RS0133946 – OGH Rechtssatz
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Seit dem GewRÄG – wie auch durch die Überschrift vor § 933 ABGB klargestellt ist – handelt es sich bei den Gewährleistungsfristen um Verjährungsfristen. Nach der geltenden Rechtslage kann jedenfalls keinem Zweifel unterliegen, dass die Beweislast für das Vorliegen der Verjährung begründenden Umstände den Übergeber trifft.