RS0133891 – OGH Rechtssatz
RS0133891 – OGH Rechtssatz
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Die Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks im Sinn des § 35 Abs 2 Z 2 PSG ist durch Gesamtbetrachtung aller Umstände festzustellen. Mitunter wird hiefür eine Prognose erforderlich sein. Der Stiftungszweck ist dann nicht mehr erreichbar, wenn nach menschlichem Ermessen auf längere Sicht keine Umstände eintreten werden, die ihn erreichbar machen.