Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten M* fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil, das auch beide Angeklagte betreffende F reisprüche von gleichartigen Vorwürfen gemäß § 259 Z 2 StPO enthält, wurden * M* des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 erster Fall, (im Hinblick auf die herangezogene Qualifikation des Abs 4 erster Fall verfe…
Rechtliche Beurteilung [3] Gegen dieses Urteil richten sich die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 9 [lit a] StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten M* und die Nichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 5 und 10 StPO geltend machende, ausdrücklich zum Nachteil dieses Angeklagten ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde der Staat…