JudikaturJustizRS0133886

RS0133886 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2022

Dass ein Richter ein gegen Beteiligte anhängig gewesenes Strafverfahren erledigt hat, ist nicht per se geeignet, seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu setzen.

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